Öffentlichen Vorberatungen in Ausschüssen ein Stück näher gekommen

Veröffentlicht am 17.02.2015 in Allgemein

Antrag des SPD-Kreisverbands Zollernalb als Gesetzentwurf formuliert

Knapp ein Jahr liegt es nun zurück, dass sich der SPD-Kreisverband Zollernalb auf dem SPD-Landesparteitag in Wiesloch am 29. März 2014 mit einem eigenen Antrag der Problematik nichtöffentlicher Vorberatungen in kommunalen Ausschüssen stellte. „Mit großer Mehrheit wurde der Antrag damals angenommen“, erinnert sich der SPD-Kreisvorsitzende Alexander Maute, der diesen in Wiesloch einbrachte. Im Rahmen der Novellierung der Gemeindeordnung konnte dieses Gesuch, neben weiteren Anpassungen, im Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften nun auf den Weg gebracht werden. „Unserem Anliegen nach mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung bei kommunalen Gremiensitzungen ist damit voll und ganz entsprochen worden“, freut sich der SPD-Politiker aus dem Zollernalbkreis. Am Dienstag hatte der Ministerrat in Stuttgart, unter Vorsitz von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften zur Anhörung frei gegeben.

Rückblick: Während die Öffentlichkeit von Gremiensitzungen in der Gemeindeordnung für die SPD im Zollernalbkreis zufriedenstellend geregelt war, missfielen den Genossen die gesetzlichen Vorschriften bei den Vorberatungen in Ausschüssen, da diese in der Regel nichtöffentlich sind. In der Praxis stellt es sich so dar, dass in den nichtöffentlichen Vorberatungen die Sachverhalte umfassend dargestellt und diskutiert werden. Für die endgültige Beschlussfassung im Gemeinderat oder Kreistag finden dann kaum mehr Diskussionen statt, verstand der SPD Kreisverband damals sein Anliegen zu begründen. In den öffentlichen Gremiensitzungen würden nur noch kurze Fraktionsstatements abgegeben, „wenn überhaupt“, argumentierte Maute weiter. Für die Öffentlichkeit sei der erfolgte Diskussionsprozess somit nicht nachvollziehbar.

Für die Genossen im Kreis ein unhaltbarer Zustand. Es folgte daher der gemeinsam Antrag mit dem SPD-Ortsverein Balingen auf dem SPD-Landesparteitag, der nun im Rahmen der Gesetzänderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften zur Anwendung kommen wird. „Durch die geplanten Gesetzesänderungen verbessern wir die Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene für die gesamte Bevölkerung und erhöhen die Transparenz bei kommunalen Entscheidungen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Vorstellung Anfang der Woche in Stuttgart. Dem schließt sich der der SPD-Kreisvorsitzende voll und ganz an: „Wir dürfen uns als Politiker nicht über Politikverdrossenheit wundern oder gar darüber ärgern, wenn wir die Bürger nicht transparent genug einbinden und partnerschaftlich daran beteiligen“, so Maute.

Doch damit nicht genug: Auch die direkte Demokratie werde auf kommunaler Ebene erweitert, indem die Landesregierung bei Bürgerbegehren das Unterschriftenquorum auf sieben Prozent der Einwohner einer Gemeinde und das Zustimmungsquorum für die Verbindlichkeit eines Bürgerentscheids von 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten senken wird.

Eine Stärkung erfahren mit der Novelle auch die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden gesetzlich verankert und es wird ermöglicht, dass Jugendliche künftig die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen können. Zudem werden die Rechte der Jugendvertretungen erweitert, indem sie Rede-, Anhörungs- und Antragsrechte im Gemeinderat und ein eigenes Budget erhalten. „Ich hoffe sehr, dass dies für viele Jugendliche im Zollernalbkreis ein Anreiz sein wird, sich politisch einzubringen und zu engagieren“, so der SPD-Politiker.

Bürgerversammlungen sollen ferner künftig zu Einwohnerversammlungen werden, so dass auch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten einen Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung unterzeichnen dürfen. „Damit stärken wir ganz gezielt die Rechte von Ausländerinnen und Ausländern“, so der SPD-Kreisvorsitzende.

Im Gesetzentwurf sei zudem erstmals die gesetzliche Verankerung von Fraktionsrechten vorgesehen. Die Einberufung einer Gemeinderatssitzung, die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes oder der Antrag auf Akteneinsicht könne künftig von einer Fraktion oder einem Sechstel der Gemeinderäte beantragt werden. „Mit dieser Gesetzesänderung erhalten Minderheiten und Fraktionen in den kommunalen Gremien deutlich mehr Gewicht“, so der Balinger SPD-Stadtrat Maute.

Mit dem Gesetzentwurf werden die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte umgesetzt. Die betroffenen Verbände erhalten nun Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Nach der Auswertung der Stellungnahmen wird sich das Kabinett erneut mit dem Gesetzentwurf befassen und diesen in den Landtag einbringen.

 

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