Jusos Zollernalb: Unschuldsvermutung durch Vorratsdatenspeicherung mit Füßen getreten

Veröffentlicht am 30.04.2015 in Pressemitteilungen

Am vergangenen Mittwoch wurden die Leitlinien des Bundesjustizministeriums zur erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Hierzu erklärt Sanel Dacic, Vorsitzender der Jusos Zollernalb: „Die Vorratsdatenspeicherung tritt die Unschuldsvermutung mit Füßen. Jeder Bürger wird unter einen Generalverdacht gestellt, ohne jegliches Verdachtsmoment müssen Telekommunikationsunternehmen die Daten speichern. Auch eine nur 10-wöchige Speicherungspflicht ändert daran nichts.“

Bereits 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die von der Großen Koalition beschlossene Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. 2014 wurde zudem die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie auf europäischer Ebene vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben.

„Es ist nicht akzeptabel, dass Daten von jedem und jeder in Deutschland verdachtsunabhängig gespeichert werden. Das ist eines Rechtsstaats unwürdig“, stellt Hendrik Dahlhoff, stv. Juso-Kreisvorsitzender fest.

So gefährdet in den Augen der Jusos die Vorratsdatenspeicherung die Pressefreiheit, da mögliche Informanten sich nicht mehr trauen, mit der Presse elektronisch Kontakt aufzunehmen, da die Telekommunikationsdaten für 10 Wochen gespeichert werden würden. Zudem wird auch das Berufsgeheimnis von Ärzten und Anwälten verletzt. Durch die Vorratsdatenspeicherung sei es ein leichtes, herauszufinden, bei welchem Arzt man beispielsweise Patient sei.

Die Jusos Zollernalb sehen zudem die Gefahr, dass aus den Vorratsdaten Bewegungs- und sogar Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. „Wenn jederzeit gespeichert wird, wo ich mich aufhalte, bis auf einen Kilometer genau, kann hieraus ein Profil über mich und jede und jeden anderen erstellt werden. Dies stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar“, erläutert Manuel Christel

Darüber hinaus sehen sich die Jusos in ihrer ablehnenden Haltung durch eine Studie des Max-Planck-Institutes für Strafrecht aus dem Jahr 2011 bestätigt, die ergab, dass die Aufklärung von Verbrechen nur minimal erhöht werde.

Durch die Vorratsdatenspeicherung solle der Bevölkerung ein Gefühl der Sicherheit vermittelt werden, wird die Vorratsdatenspeicherung als Eingriff in die Grundrechte verteidigt. „Wer für einen nicht-existenten Fortschritt bei der Terrorbekämpfung unser Grundgesetz mit Füßen tritt, nur um sich den Bürgerern gegenüber als Wahrer der Sicherheit zu präsentieren, verkennt die Verantwortung der Politik den Menschen gegenüber. Die Freiheitsrechte müssen geschützt und bewahrt werden. Die Vorratsdatenspeicherung schützt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht, sie schadet ihr“ macht Dacic deutlich.

„Da weder ein Nutzen der Vorratsdatenspeicherung besteht, noch ein Missbrauch glaubhaft ausgeschlossen werden kann, fordern die Jusos Zollernalb die SPD-Bundestagsfraktion und insbesondere die Landesgruppe Baden-Württemberg auf, dem nun ausgehandelten Kompromiss nicht zuzustimmen“, so Dacic abschließend.

 

Homepage Jusos Zollernalb

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